Intrigen und Bestechungen an deutschen Gerichten
  Weitere Fehlurteile von diesen Möchtegernrichtern Herr Hülsmann und Herr Borzutzki-Pasing
 
Von 1992 bis 1996 baute ein Bauunternehmer aus Leverkusen mehrere Mehr- und Einfamilienhäuser für eine Immobilienfirma. In den Bauverträgen wurde unter anderem schriftlich festgehalten, dass der Bauunternehmer 51% der Baustromkosten zu tragen hat und die restlichen 49% auf die Folgehandwerker %ual aufgeteilt werden. Als er nun die Endabrechnung des Energieversorgers bekam, rechnete er genau die im Vertrag angegebenen %e aus und stellte diese den Folgehandwerkern in Rechnung.
Postwendent bekam er die Rechnungen zurück mit einer Kopie der Verträge die die Immobilienfirma mit den jeweiligen Folgehandwerkern abgeschlossen hatte. In denen war Vermerkt, dass die Folgehandwerker KEINEN Baustrom zahlen brauchen. Laut einem Urteil vom Landgericht Augsburg müsste dementsprechend nun die Immobilienfirma für die restlichen 49% aufkommen. Aber Dank Herrn Hülsmann, wurde der Bauunternehmer verurteilt auch für die restlichen 49% der Stromkosten aufzukommen.

Ein weiterer Fall:

An einigen Häusern trat Feuchtigkeit durch die Wände in die Kellerräume. Beim freischachten der Wände stellte sich herraus, dass der Tiefbauunternehmer Knipp aus Much, Betonteile, Betonschutt, Stahlplatten sowie Eisenstangen mit in die zu verfüllende Baugrube gekippt hatte. Diese zerstörten die Schutzfolie, die Wärmedämmung, die Dickbeschichtung sowie teilweise das Mauerwerk der Kellerwände. Kein Wunder das da dann Wasser eintreten kann. Auf die Frage, was das denn soll, sagte Herr Knipp:"Herr Spalek, der Bauleiter der
Immobilienfirma sagte zu mir, was Sie an der einen Baustelle ausschachten, füllen Sie gefälligst da rein, sonst suche ich mir einen Tiefbauunternehmer der auch ausführt was ich anordne". Daraufhin teilte der Unternehmer dem Richter Herrn Hülsmann bei der Vorverhandlung mit, dass er den Zeugen Knipp zur Verhandlung laden solle, worüber sich Herr Spalek aufregte. Da Herr Hülsmann es nicht für nötig hielt, wurde Herr Knipp NICHT geladen und der Bauunternehmer verurteilt den Boden zu entfernen und die Baugrube mit Kies zu verfüllen, was der Tiefbauunternehmer von anfang an hätte tun sollen weil der Bauunternehmer in keinster weise etwas mit den Erdarbeiten zu tun hatte.


Hier noch einige Briefe die mir der Bauunternehmer zugeschickt hat

Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte
67075 Strasbourg-Cedex, France

Betr.: ECHR-L Ger 1.1R 07.05.13 Eingang 21.05.13 Einbringungsdatum 10.04.-18.04.13

Einleitung: Ich habe am 26.04.1958 als Maurermeister ein kleines Baugeschäft gegründet,mit einem Alter von 25 Jahren. Dann habe ich am 26.04.2008 von der Handwerkskammer Köln für 50jährige Betriebsführung den “goldenen” Meisterbrief erhalten. Bis 1992 lief mein Baubetrieb gut. Im Januar 1992 bekam ich Aufträge von der Fa. Trösser Immobilien GmbH, bevollmächtigte Georg Trösser mit Ehefrau sowie Optimalhaus GmbH Herr Bauingenieur Joachim Spalek, auch bevollmächtigter, alle drei einzeln je Bauobjekt. Bauaufträge 24 Einfamilienhäuser als ein- zwei und drei aneinander gebaut. Hinzu kommen noch zwei Mehrfamilienhäuser. Laut VOB/C Normen DIN 18330 hat der Rohbauunternehmer Baustrom für die Folgehandwerker vorzuhalten „Wasser nicht“, weil die Energieversorger keine Genehmigung dafür erteilen, sondern jeder Wasserverbraucher muss eigenverantwortlich die Wassernutzung beantragen. Somit brauchte meine Firma gegen Vergütung nur das Stromgeld 49% und 51% zu zahlen Gesamt 149.157.37€ (meine Firma €73.087.11 und Firma Trösser-Optimalhaus €76.070.26). Zusätzlich alle Gerichts und Anwaltkosten die erst nach Abschluss feststellbar sind. Weiterhin ist festzustellen, dass alle Vertikalisolierungen der Kellerwände (ausser die äusseren Treppenhalswand), diese war bauseits angefüllt worden, ohne das hier überhaupt eine Isolierung aufgebracht wurde weil die Mauerwerksabdeckung bauseits noch nicht gemacht worden ist und deshalb die Wand viel zu nass war um dort eine Dickbeschichtung aufzutragen. Der beauftragte Tiefbauunternehmer hat die Mauer einfach angefüllt ohne vorher zu denken (ohne sein Gehirn einzuschalten). Die Bauleitung einschl. Herr Oberbauleiter Spalek, die jeden Tag auf den Baustellen waren, haben dieses bewusst übersehen um Kosten zu sparen und anschl. Unschuldige damit zu belasten. Das hier vorsätzlich mit Lug und Trug geurteilt wurde, zu meinen Lasten, ist der Tatbestand, fast so schlimm wie von 1933 bis 1945 in Deutschland. Gott sei Dank, dass die Todesstrafe abgeschafft wurde. Der krankhafte Hass ist bei vielen noch vorhanden. Lesen Sie bitte
noch mein Schreiben an den Polizeipräsidenten der Stadt Leverkusen.
Mit freundlichen Grüssen


weiter geht es mit dem Lebenslauf des Bauunternehmers.

An Alle die es wissen wollen “Meine Meinung”

Ich bin am 01.04.1933 in Thiene Kreis Bersenbrück Reg.-Bez. Osnabrück geboren.
Von 1933 bis September 1951 habe ich dort gelebt. Thiene war zu der Zeit ein Ländlicher Ort. Alle Bewohner kath. Es wurde nur Platt (Dialekt) gesprochen. Als wir 1939 in die dortige Volksschule kamen, konnte von uns kaum einer Hochdeutsch Sprechen. Ein paar Monate später hörte ich meinen Vater in der Zeitung lesen “Polen hat Deutschland den Krieg erklärt.” Er war schlau genug uns 5 Kindern (ich als jüngster 6 J., Hans 8 J., Agnes 10J., Franz 12 J. und Josef 13 J.) uns dieses mitzuteilen. Aber er sagte 1939 schon, dass wir den Krieg vieleicht verlieren. Ich als kleine “i-Dötz” wollte doch wissen warum. “Den Krieg gewinnt immer der, der das meiste Geld besitzt.”

1941 flogen die ersten Bomber, Flugschneise Holland. Bei Voralarm mussten wir Kinder sofort nach Hause wegen Granaten und Bombensplitter, sodass von 1941-1945 unsere Schulzeit sehr eingeschränkt war. Hinzu kam noch, dass zwei Lehrer zum Wehrdienst mussten. Mit 10 Jahren musste ich zu meiner Halbschwester (Vaters erste Frau war in den 1920er Jahren gestorben und er hat im April 1925 meine Mutter geheiratet). Meine Halbschwester Käthe wohnte auch in Thiene und war Schwanger, eine Tochter 3 Jahre jung, war schon da. Ihr Mann war zum Militär eingezogen worden, sodass ich die Einkäufe tätigte usw. Der Schwiegervater war über 72 Jahre und führte noch eine kleine Landwirtschaft mit zwei, über 10 Jahre alten, Arbeitspferden. Diese Arbeitspferde wurden vom Staat gestellt weil seine zwei eigenen, jungen, Arbeitspferde für die Wehrmacht eingezogen wurden. Weiterhin wurde ein Kriegsgefangener Franzose an 2 von 6 Werktagen für den Landwirtschaftsbetrieb gestellt. 1944 wusste schon jeder normaldenkender Mensch, auch mit einem Alter von 10-15 Jahren, dass der Krieg für Deutschland verloren war bzw. Ging, auf jeden Fall in unserer Gemeinde. Aber die Zeitung “Neue Volksblätter” strahlten auf der ersten Seite “An den
Galgen”, gemeint waren die ersten Widerstandskämpfer.

Auch heute noch haben wir nachweislich solche Richter beim Amtsgerich Leverkusen und Landgericht Köln die mit Wollust gegen das Urteil vom 08.08.1991 Az. 70 779/91 Landgericht München (Ich füge Teil 14 VOB/C Normen DIN 18330 bei) Urteilen.

Im April 1945 wohnte ich wieder im Elternhaus. Ostern 1947 habe ich die Volksschule in der 8. Klasse beendet und wollte unbedingt einen Beruf erlernen, trotz zig Vorstellungen in verschiedenen Handwerksbetrieben bis 25Km weit weg (mit dem Fahrrad meiner Mutter). Alles war erfolglos. So habe ich von April 1947 bis April 1948 im Nachbarort bei einem Landwirt gearbeitet und war wieder zu Hause. Sonntagsnachmittags spielte mein Vater oft Skat mit zwei Nachbarn. Einer davon kam aus Ostpreussen, von Beruf Maurer und als Berufssoldat entlassen, arbeitete er z.Zt. Beim Landwirt (ca 400 Meter von meinem zu Hause entfernt). Kurz vor der Währungsreform, im Juni 1948, bekam er eine Stelle in Osnabrück bei der Firma Gebr. Rahe als Maurerpolier “Wiederaufbau eines Nonnenheim-Klosters.” Sofort hatte er an mich gedacht und mich bei seinem Chef, Herrn Rahe, als Maurerlerling empfohlen. Mein Vater, 1871 geboren, selbst Tischlermeister A D fuhr mit mir persönlich nach Osnabrück um den Lehrvertrag vorzubereiten. Als Maurerlehrling fuhr ich dann täglich 31 Bahnkilometer (das sind 62 KM pro Tag mal 6 Tage sind das pro Woche 372 Bahnkilometer). Jeden Dienstag hatten wir Berufsschule von 8.00 Uhr bis 13.00 Uhr. Anschliessend zur Arbeitsstätte bis 15.15 Uhr. Samstags wurde von 7.00 Uhr bis 13.15 Uhr gearbeitet. Dienstag war erschwert weil ich da immer 2 Taschen tragen musste, eine für die Schule und eine mit Henkelmann, Kaffeeflasche und Butterbrotdose. Von zu Hause bis zum Bahnhof Alfhausen sind es etwas mehr als 3 Km Fussweg ( 6 Km pro Tag) eine Stunde Eisenbahnfahrt und nochmals ein Km bis zur Arbeitsstätte. Das sind über 12 std. am Tag ( 69 Std die Woche, 6-Tage-Woche) unterwegs.

Wenn im Sommer ein Nachbar oder wir selber Schwierigkeiten mit der Ernteeinbringung gab,
haben wir uns gegenseitig aus Kulanz und mit Freude geholfen. Am 03.07.1950 verunglückte meine Mutter tödlich im Alter von 56 Jahren. Mein Vater starb kurz danach im Alter von 79 Jahren. Ich war zu der Zeit mit 17 Jahren Vollwaise im 3. Lehrjahr. Meine Schwester und ich waren noch alleine. Im Dachgeschoss wohnte noch ein älteres Ehepaar mit Tochter, 30 Jahre alt.

Ein Jahr davor wohnte bei uns ein Ehepaar mit zwei Söhnen die Zuvor in Osnabrück lebten, dort im Krieg ausgebombt wurden und nach dem Wiederaufbau nach Osnabrück zurückkehrten. Meine 3 Brüder (Hans, Franz und Josef) waren ausser Haus. So habe ich mit meiner Schwester vereinbart, dass wir Männer zu Gunsten unserer Schwester Agnes auf unser Erbteil verzichten. 1951, nach Abschluss meiner Gesellenprüfung als Maurer, musste ich noch 17 Urlaubstage nehmen die ich nutzte um mit meinem Fahrrad nach Leverkusen zu Fahren und dort meinen Bruder Johannes (Hans) zu Besuchen. Hans arbeitete in einer Bäckerei mit insgesamt 4 Gesellen.
Meine Ankunft war Dienstag und ich habe dort, mit Genehmigung des herzensguten Chefs, bei den Bäckergesellen geschlafen. Ich wollte den darauffolgenden Mittwoch weiter mit dem Fahrrad nach Köln und weiter die schöne Rheingegend erkunden. Doch mein Bruder hatte dafür einen besseren Plan. Er war Schriftführer der Bäckerfachabteilung, diese hatte schon für den folgenden Samstag eine Busfahrt nach Sein am Rhein geplant und er Lud mich ein dort mitzufahren.
Ich als einziger Maurer mit den Bäckergesellen. Durch diese Bekanntschaft wurde ich gedrängt dort zu bleiben. Ich habe mich in Leverkusen bemüht dort eine Maurerstelle bei Weiser und Söhne für den Monat November 1951 zu bekommen.

Zurück in Thiene/Osnabrück habe ich noch 3 Monate gearbeitet, aber schon sofort nach
meiner Ankunft dort bei meiner Lehrfirma für Ende Oktober 1951 gekündigt. Nachdem ich mit meiner Lieben Schwester alles besprochen hatte (Sie hatte ja schon einen festen Freund den sie noch 1951 geheiratet hatte), machte ich mich wieder auf den Weg nach Leverkusen. Dort war z.Zt. gerade Karnevalsstimmung, was wir zu der Zeit in Thiene nicht kannten. 1952 bin ich unteranderem mit meinem Bruder Hans nach Köln gefahren um den Rosenmontagszug zu erleben. Zurück von dort wurde vom Kolpingverein auch ein Karnevalsfest, mit Büttenreden und anschl. Tanz, veranstaltet. Hier lernte ich die Liebe Ellen  beim Tanzen kennen. Wir verlobten uns am Heiligaben 1952 und heirateten am 02.05.1953 im Kölner Dom. Meine Schwiegereltern mit 3 Kindern (Karl-Heinz, Ellen und Ulla) wohnten zu derzeit in einer kleinen Wohnung. Zum schlafen hatte uns ein sehr nettes Ehepaar gleich das zweite Haus daneben angeboten.
Eine Wohnung zu bekommen war in dieser Zeit fast unmöglich. Mein Schwiegervater war Büroleiter vom Ingenieurbüro Bayer Leverkusen und hatte 10 Damen als Schreibkräfte zur Verfügung. Deshalb konnte er als Grossfamilie (7 Personen) eine neue Wohnung bei der Bayer.Wohnungsbau als Mitarbeiter beantragen. Zum Glück baute Bayer in Leverkusen, Leipziger Strasse, Neubauwohnungen die schon einschl. Innen- und Aussenputz fertiggestellt waren. Es fehlte nur noch der Innenanstrich sowie der Strassenbelag, sodass wir zum 01.08.1953 mit den Schwiegereltern dort einziehen konnten. Ich war als Maurer immer voll beschäftigt von Montag bis Samstag 13.00 Uhr im Dienst. Trotzdem habe ich laufend versucht eine Wohnung bzw. Grundstück zu erwerben von 1953 bis Frühjahr 1955.

Bis dato hatte ich Bekannte und Nichtbekannte dazu angesprochen. Im März 1955 sprach mich ein Herr Boden an und sagte mir, dass in Leverkusen- Rheindorf jemand 2 Baugrundstücke verkaufen möchte. Den darauffolgenden Samstag fuhr ich zum
Grundstückverkäufer. Der Kaufpreis war günstig aber der Verkäufer hatte den Notartermin schon für kommenden Dienstag terminiert. Also nur 1 Werktag dazwischen. Ich hatte derzeit kein Konto bei der Sparkasse, mein erspartes Geld war im Sparbuch eingetragen. So bin ich am Sonntag zu meinem Chef gefahren, mit meinem Sparbuch, und es wurde vereinbart, dass ich das ganze Geld vom Postsparbuch bis unter hundert DM abgehoben werden sollte. So durfte meine Frau das gesamte Geld bis auf das letzte unter hundert DM im Büro der Bauunternehmung abholen.
Das Postsparbuch verblieb dort bis das ganze Geld, 100,-DM / Tag abgeholt war. Mein Chef hat veranlast, dass die Baupläne nach meinen Wünschen und Möglichkeiten angefertigt wurden und beim Hochbauamt eine rasche Genehmigung ausgestellt wurde. So konnte ich noch mit den 2 Brüdern meiner Frau wie auch ein Arbeitskollegen, der im Obergeschoss einziehen wollte, den Rohbau bis Ende Oktober 1955 fertigstellen. Der Innenausbau, ohne Zentralheizung (Ofenheizung), war bis Mai 1956, ohne Aussenputz und Einfriedung, am 01.06.1956 Einzugsfertig. Anschl. Ging ich zur Meisterschule, einmal die woche für je 3 std.

Die neuen Berufsschulen in Leverkusen Bismarckstrasse waren noch im Rohbau und es wurde uns mitgeteilt, dass die Meisterprüfungen erst in 4 Jahren in Düsseldorf vor der Handwerkskammer stattfinden würden. Von einem Arbeitskollegen erfuhr ich, dass in Köln die Meisterschulen täglich von 9-19 Uhr und Samstags bis 13 Uhr stattfinden würden. Ich habe daraufhin sofort bei der Handwerkskammer Köln angerufen um mich für den Januarbeginn anzumelden. Leider war für Jan. 1957 alles schon besetzt, so habe ich mich sofort für Januar 1958 angemeldet. Dort waren wir mit 45 Meisterschüler angetreten und nur 30 Schüler waren bei der Prüfung zugelassen. Die Ansässigen im Kölner Raum wurden am 17.04.1958 und die Auswärtigen am 18.04.1958 geprüft. Leverkusen gehörte zu der Zeit nicht zu Köln sondern zu Düsseldorf. Am 26.04.1958 habe ich sofort mein
Bauunternehmen angemeldet. Das Unternehmen lief vom 26.04.1958 bis 1993 gut, bis auf die
üblichen Schwankungen (mal zuviel mal zuwenig Aufträge).

Rückwirkend auf meine Aufträge von Februar 1992 bis Heute und weiter sind vorsätzlich ab 1994 betrugsfördernde Fehlurteile vom AG Leverkusen sowie Landgericht und Oberlandgericht Köln geurteilt worden.

Hierbei wurde mir ein Finanzschaden von über 7.000.000,00€ (Sieben Millionen) zu unrecht angelastet.

Mein Nachweis, dass ich für mich und meine Frau und unseren 5 Kindern mein Lebensabend vorgesorgt war, ist durch wahnsinnige Gerichtsurteile wie sie von 1933 bis 1945 üblich waren von demjenigen der am 20.04.2013 seinen 124. Geburtstag gefeiert hätte.

Der Bauunternehmer verstarb am 24.04.2015

 
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